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Jugendförderrichtlinie
Förderung der offenen und verbandsgebundenen Jugendarbeit
Gerade im ländlichen Raum wird eine Vielzahl von sportlichen, kulturellen und sozialen Angeboten von verschiedenen Vereinen und Verbänden organisiert und durchgeführt. Die verantwortlichen Kreisgremien würdigen in hohem Maße die besondere Bedeutung und das Engagement der Vereine für das gesellschaftliche Leben im Vogelsbergkreis.
Um seine Anerkennung zumindest teilweise zum Ausdruck zu bringen, fördert der Vogelsbergkreis über seine Vereinsförderrichtlinien die Jugendarbeit der förderungswürdigen offenen und verbandgebundenen Vereine. Gefördert werden ausschließlich Personen, die ihren Wohnsitz im Vogelsbergkreis haben.
Nähere Informationen über die Jugendförderrichtlinie erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen der Jugendförderung:
Zum Nachlesen erhalten Sie die neue Jugendförderrichtlinie hier auch als Download (pdf).
Weiterhin stehen Ihnen die Voranträge zur Förderung zum Download bereit:
Antrag auf Anerkennung der Förderwürdigkeit als *.pdf oder als *.docx
Vorantrag für eine Freizeitmaßnahme
Vorantrag für die Anschaffung langlebiger Materialien und Geräte (Gebrauchsmaterial)
Vorantrag für ein Seminar
Verwendungsnachweis Freizeitmaßnahme
Verwendungsnachweis Anschaffung langlebiger Materialien und Geräte
Verwendungsnachweis Seminar
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