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Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe
Die Gewährung von Hilfen und Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung soll in Deutschland bis zum Jahr 2028 einheitlich unter dem Dach der Jugendhilfe zusammengeführt werden.
Für die Gewährung von Eingliederungshilfeleistungen für Kinder und Jugendliche mit (drohender) geistiger und/ oder körperlicher Behinderung war bislang das Amt für Soziales und Ausländerrecht zuständig.
Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung haben einen Leistungsanspruch gegenüber dem Jugendamt.
Der Vogelsbergkreis hat sich bereits auf den Weg gemacht, die Aufgaben der Eingliederungshilfe innerhalb des Jugendamtes zusammenzuführen und Leistungen aus einer Hand zu erbringen - und zwar am persönlichen Bedarf orientiert und möglichst innerhalb des sozialen Umfeld des Betroffenen.
Wir haben beide Arbeitsgebiete und das jeweilige Fachwissen innerhalb des Jugendamtes gebündelt
Unabhängig von der Form der zugrunde liegenden (drohenden) Behinderung werden von nun an die Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche aus dem Vogelsbergkreis nach einem einheitlichen Verfahren gewährt.
Wir möchten durch ein umkompliziertes Verfahren schnelle Hilfe aus einer Hand ermöglichen und ein maßgeschneidertes Leistungsangebot vorhalten.
Wenden Sie sich mit Ihrem anliegen an das Team der Eingliederungshilfe des Jugendamtes. Intern prüfen wir, nach welchem Gesetzbuch (SGB VIII, SGB IX) Leistungen zur Teilhabe gewährt werden können.
Die Hilfe erfolgt dann aus einer Zuständigkeit heraus.
Hier können Sie unsere Formulare finden:
Ihre Ansprechpartner*innen im Team "Eingliederungshilfe" sind wie folgt:
Katja Fertig
Corinna Aha
Anastasia Schweizer
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