Wohnungsbauförderung

Wohnungsbauförderung

Sie wollen ein Haus bauen oder kaufen? - Das Land Hessen hilft beim Finanzieren!

Das Land Hessen gewährt zinsgünstige Darlehensmittel zur Schaffung von Wohnraum. Grundsätzlich ist dabei zwischen dem Erwerb (Bau und Kauf) von Eigentumsobjekten (1.) sowie dem Bau und der Modernisierung von Mietwohnungen (2.) zu unterscheiden.

Wichtig: Kein Baubeginn oder Abschluss des Kaufvertrages vor der Antragstellung!

Daher rechtzeitig und ausführlich informieren!

Eigentumsmaßnahmen

Das Land Hessen hat die Fördermöglichkeiten für Privatleute zum Erwerb von Wohneigentum ab 2013 neu geregelt. Folgende Fördermittel können beantragt werden:

Hessen-Baudarlehen

Damit wird der Neubau von Eigenheimen auf Darlehensbasis gefördert, dessen Höhe maximal 100.000 Euro beträgt. Bei Passivhäusern ist ein pauschaler Darlehnszuschlag von 20.000 Euro vorgesehen. Die Mittel bekommt man zu einem Zins, der um etwa 30 Prozent unter dem Kapitalmarktzins des KfW-Darlehens liegt. Die Tilgung erfolgt mit einem Prozentsatz zwischen 1,0 und 3,0 %.

Auch die Erweiterung bestehender Ein- und Zweifamilienhäuser kann gefördert werde, wenn dies zur angemessenen oder auch behindertengerechten Wohnraumversorgung erforderlich ist.

Zielgruppe sind besonders Haushalte mit geringem bis mittlerem Einkommen. Für die Förderung gelten deshalb bestimmte Einkommensgrenzen, die neben anderen Vorgaben in den Förderrichtlinien festgelegt sind. Bei einer Familie mit zwei Kindern darf z. B. das Brutto-Jahreseinkommen rund 60.000 Euro nicht überschreiten. Auch Bauvorhaben, die dem generationenverbundenen Wohnen dienen, können berücksichtigt werden.

Hessen-Darlehen für Gebrauchtimmobilien

Hiermit fördert das Land Hessen den Erwerb von bestehenden Objekten. Die Zinsen für die Darlehen liegen im vergleichbaren Bereich mit dem Hessen-Baudarlehen. Die Darlehenshöhe beträgt bis zu 50 % der Gesamtkosten (Kaufpreis, Nebenkosten und Modernisierung), aber max. 125.000 Euro. Die Vergabe der Darlehen ist von einer Mindestbelastung, einer Kapitaleigenleistung von 15 % und der gleichen Einkommensgrenze wie beim Hessen-Baudarlehen abhängig.

Mietwohnungen (Neubau und Modernisierung)

Der Bau von Mietwohnungen wird mit den Landesprogrammen Sozialer Mietwohnungsbau gefördert. Die soziale Wohnraumförderung der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen soll insbesondere der Versorgung von Haushalten dienen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.

Danach werden Förderungsmittel nur für Bauvorhaben bereitgestellt, wenn auf Grund der örtlichen und regionalen wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse und Zielsetzungen nachhaltig Bedarf für die Zielgruppe der Wohnungssuchenden besteht.Weiterhin wird eine kommunale Finanzierungsbeteiligung gefordert, und zwar mindestens 10.000 € je Wohneinheit. Ohne diese gemeindliche Finanzierungsbeteiligung kommt eine Förderung nicht in Betracht.

Die Förderung besteht aus einem zinsgünstigen Darlehen. Das Baudarlehen wird für die Dauer von 20 Jahren zu einem Festzinssatz von 0,9% p. a. gewährt. Die Tilgung beträgt 1% jährlich.

Gefördert wird auch die Modernisierung von Mietwohnungen, die vor dem 1. Januar 1984 bezugsfertig geworden sind, damit die Wohnungen im sozialen Wohnungsbau möglichst dem aktuellen Ausstattungsstandard entsprechen. Vorrangig gefördert wird die Modernisierung bei gleichzeitiger Durchführung energetischer Maßnahmen.

Detaillierte und aktuelle Informationen erhalten Sie auf den Seiten der WIBank oder bei

Vogelsbergkreis
Wohnungsbauförderung
Goldhelg 20
36341 Lauterbach
Tel.: +49 6641 977-1145
Fax: +49 6641 977-5820
E-Mail: susanne.muenchhof(at)vogelsbergkreis.de

Über die Förderprogramme beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Weitere Informationen, auch zu energetischen Fördermaßnahmen, erhalten Sie zusätzlich unter folgenden Seiten:

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