Umschreibung aus EU Ländern

Umschreibung ...

einer ausländischen Fahrerlaubnis aus EU-/EWR-Ländern

EU-/EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE, L, und T) bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung.

Eine Umschreibung wird dann erforderlich, wenn nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet eine Verlängerung der Gültigkeit des Führerscheins oder einzelner Fahrerlaubnisklassen ansteht.

Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind, gelten die deutschen Gültigkeitsfristen auch dann, wenn im ausländischen Führerscheine keine oder längere Fristen eingetragen sind.

Detaillierte Informationen zu der Gültigkeit ausländischer (Führerscheine) bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)) auf seiner Internetseite unter "Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in der Bundesrepublik Deutschland"

Link: https://www.bmvi.de/

Dort finden Sie auch ein "Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland".

Folgende Antragsunterlagen benötigen Sie:

  • Führerscheinantrag. Den Antrag füllen Sie bitte auf der Vorderseite aus. Anschließend übersenden Sie uns den Antrag und alle anderen notwendigen Unterlagen bitte per Post. Alternativ können Sie die Unterlagen auch in den Hausbriefkasten der Verkehrsbehörde in Lauterbach oder Alsfeld einwerfen.
  • gültiger Personalausweis oder Pass oder gültiger ausländischer Pass / Aufenthaltstitel (bitte Kopie des Ausweises, kein Original)
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (35x45mm)
  • ausländischer Führerschein (Original, keine Kopie) mit amtlicher Übersetzung
  • Die Verwaltungsgebühren betragen ca. 44,70 €; im Einzelfall können jedoch zusätzliche weitere Gebühren anfallen. Über die Gebühren erhalten Sie von uns eine gesonderte Kostenanforderung.
  • Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an die Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde in Lauterbach (Telefon: +49 6641 977-970) oder in Alsfeld (+49 6631 792-720).

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