Neuerteilung

Neuerteilung

... nach Entzug der Fahrerlaubnis

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder durch eine Behörde entzogen wurde und Sie wieder ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen wollen, müssen Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Der Antrag auf Neuerteilung ist bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen.

> Antrag

Die Fahrerlaubnisbehörde prüft dann, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich geeignet sind, wieder ein Kraftfahrzeug zu führen. Zu diesem Zweck kann angeordnet werden, dass Sie entsprechende Fahreignungs-Gutachten, z. B. eines Facharztes oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung vorlegen müssen. Dies kommt z. B. dann in Betracht, wenn Sie durch Trunkenheit im Straßenverkehr, Betäubungsmittelkonsum, schwere oder wiederholte Verkehrsverstöße oder Straftaten auffällig geworden sind.

Da die Prüfung einige Zeit in Anspruch nimmt, kann der Antrag bereits sechs Monate vor Ablauf der gerichtlichen Sperrfrist gestellt werden.

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Strafgericht entzogen wurde, beachten Sie bitte auch das Informationsschreiben der Fahrerlaubnisbehörde, das Sie in der Regel einige Wochen nach Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung (Strafbefehl od. Urteil) erhalten.

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an die Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde in Lauterbach (Telefon: +49 6641 977-965) oder in Alsfeld (+49 6631 792-731).

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Symbolbild. Darauf ein Antrag für ein Medizinisch psychologisches Gutachten MPU


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