Internationaler Führerschein

Internationaler Führerschein

Für Reisen in verschiedene Länder außerhalb der Europäischen Union ist das Mitführen eines Internationalen Führerscheines erforderlich, da er als Übersetzung des nationalen Führerscheines dient. In welchen Ländern der Internationale Führerschein mitgeführt werden muss, erfragen Sie bitte bei den Automobilclubs, den Konsulaten oder im Reisebüro. Er ist drei Jahre gültig.

Der Internationale Führerschein kann nur ausgestellt werden, wenn Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind. Inhaber eines vor dem 1. Januar 1999 ausgestellten deutschen Führerscheins, dem grauen oder rosa Altführerschein, müssen den deutschen Führerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen, wenn ein internationaler Führerschein erteilt werden soll!

Folgende Antragsunterlagen benötigen Sie:

  • Führerscheinantrag. Den Antrag füllen Sie bitte auf der Vorderseite aus. Anschließend übersenden Sie uns den Antrag und alle anderen notwendigen Unterlagen bitte per Post. Alternativ können Sie die Unterlagen auch in den Hausbriefkasten der Verkehrsbehörde in Lauterbach oder Alsfeld einwerfen.
  • gültiger Personalausweis oder Pass oder gültiger ausländischer Pass / Aufenthaltstitel (bitte Kopie des Ausweises, kein Original)
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (35x45mm)
  • Kopie Ihres alten Führerscheins
  • Die Verwaltungsgebühren betragen 14,20 €; im Einzelfall können jedoch zusätzliche weitere Gebühren anfallen. Über die Gebühren erhalten Sie von uns eine gesonderte Kostenanforderung.

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Symbolbild. Darauf Australischer Dollar mit internationalem Führerschein


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