Führerschein-Ukraine

Ukrainische Führerscheine werden in

DEUTSCHLAND ANERKANNT


Ukrainische Führerscheine waren zunächst nur sechs Monate nach der Einreise nach Deutschland gültig, eine automatische Verlängerung war nicht möglich. Jetzt gibt es gute Nachrichten für die Vertriebenen.

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 18.07.2022 eine Verordnung (Verordnung Nr. (EU) 2022/1280) erlassen, mit der die Gültigkeit ukrainischer Führerscheine in den Mitgliedsstaaten der EU geregelt wird. Die Verordnung ist am 27.07.2022 in Kraft getreten.
Laut dieser neuen EU-Verordnung werden alle von der Ukraine ausgestellten gültigen Führerscheine im EU-Gebiet anerkannt – pauschal betrifft diese Regelung alle Personen, die dem Schutzstatus unterliegen. Dieser endet spätestens am 24. Februar 2024 (Nach Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2001/55/EG kann der Rat der Europäischen Union bei Fortbestehen der Gründe für den Schutzstatus beschließen, den vorübergehenden Schutz um bis zu einem Jahr, d.h. bis 24.02.2025, verlängern). Auf Basis der Massenzustromrichtlinie ist das bei allen Menschen aus der Ukraine der Fall, die seit Kriegsbeginn geflohen sind. In diesen Fällen ist weder von den Fahrerlaubnisbehörden noch von den Betroffenen etwas zu veranlassen.
Das bedeutet:  Die Betroffenen müssen sich nicht aktiv mit dem Straßenverkehrsamt in Verbindung setzen, die Anerkennung der Führerscheine erfolgt automatisch ohne ihr Zutun.

Stand: 24.11.2022