Ersterteilung

Ersterteilung

Erstmaliger Erwerb einer Fahrerlaubnis

Der Antrag auf erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis kann frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden. Der Führerschein wird in der Regel nach bestandener Prüfung vom Prüfer ausgehändigt, sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, wird der Führerschein von der Fahrerlaubnisbehörde ausgehändigt.

Die erste Fahrerlaubnis erhalten Sie für zwei Jahre auf Probe mit Ausnahme der Klassen AM, L und T. Die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn Sie wegen einer begangenen erheblichen Verkehrszuwiderhandlung an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen, die während der Probezeit vorgefallen ist.

Eine Fahrerlaubnis für die Klassen C1 und C1E, C und CE sowie D1, D1E, D und DE wird höchstens für fünf Jahre befristet erteilt.

Folgende Antragsunterlagen benötigen Sie:

  • Formeller Führerscheinantrag. Den Antrag füllen Sie bitte auf Seite 1 aus (bis einschließl. Datum und Unterschrift) und lassen dann beim Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt-/bzw. Gemeindeverwaltung auf der Rückseite Ihre Personalien bestätigen. Weiterhin leisten Sie bitte im entsprechenden Feld auf Seite 3 eine Unterschrift - diese wird zur Bestellung Ihres Führerscheins benötigt! Anschließend übersenden Sie uns den Antrag und alle anderen notwendigen Unterlagen bitte per Post. Alternativ können Sie die Unterlagen auch in den Hausbriefkasten der Verkehrsbehörde in Lauterbach oder Alsfeld einwerfen.
  • Name und Adresse Ihrer Fahrschule (bitte im vorgesehenen Feld auf der Vorderseite des Antrags angeben, oder durch Stempel der Fahrschule) sowie Prüfort und zuständiger TÜV (bitte bei Ihrer Fahrschule erfragen)
  • gültiger Personalausweis oder Pass oder gültiger ausländischer Pass / Aufenthaltstitel (bitte Kopie des Ausweises, kein Original)
  • Nachweis über Schulung oder Ausbildung in Erster Hilfe
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (35x45mm)
  • Bescheinigung über einen Sehtest einer amtl. anerkannten Sehteststelle (nicht älter als 2 Jahre)
  • Die Verwaltungsgebühren betragen 43,90 € (ohne Probezeit bei den Klassen AM, L, T) oder 44,70 € (mit Probezeit); im Einzelfall können jedoch zusätzliche weitere Gebühren anfallen. Über die Gebühren erhalten Sie von uns eine gesonderte Kostenanforderung.

Bei einem Antrag für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, oder DE benötigen Sie zusätzlich folgende Unterlagen:

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (anstelle Sehtest!), nicht älter als 2 Jahre, von einem Augenarzt, Arbeitsmediziner, Betriebsmediziner, Arzt des Gesundheitsamtes oder Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
  • Bescheinigung über eine ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung nach amtlich vorgeschriebenem Muster (nicht älter als 1 Jahr) - Bitte legen Sie dieses Schreiben Ihrem Arzt vor

Bei einem Antrag für die Klassen D1, D1E, D, oder DE benötigen Sie außerdem noch folgende Unterlagen:

  • Nachweis über ausreichendes Leistungsvermögen (psychometrische Leistungstests)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „O“, beim Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt-/bzw. Gemeindeverwaltung zu beantragen).

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