Ersatzführerschein

Ersatzführerschein

Wenn Ihr Führerschein verloren gegangen ist, gestohlen wurde, wegen Unleserlichkeit unbrauchbar geworden ist, sich Ihr Aussehen geändert hat oder andere Gründe vorliegen, dann benötigen Sie einen neuen Führerschein.

Nicht erforderlich ist ein neuer Führerschein bei Änderung des Namens infolge Heirat oder aufgrund anderer Umstände, sofern der im Führerschein geführte Name im Personalausweis ersichtlich ist.

Folgende Antragsunterlagen benötigen Sie:

  • Führerscheinantrag. Den Antrag füllen Sie bitte auf Seite 1 aus. Weiterhin leisten Sie eine Unterschrift im entsprechenden Feld auf Seite 3 - Diese wird zur Bestellung Ihres neuen Führerscheins benötigt. Anschließend übersenden Sie uns den Antrag und alle anderen notwendigen Unterlagen bitte per Post. Alternativ können Sie die Unterlagen auch in den Hausbriefkasten der Verkehrsbehörde in Lauterbach oder Alsfeld einwerfen.
  • gültiger Personalausweis oder Pass oder gültiger ausländischer Pass / Aufenthaltstitel (bitte Kopie des Ausweises, kein Original)
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (35x45mm)
  • Falls der alte Führerschein gestohlen wurde: Diebstahlsanzeige der Polizei, aus der als Diebesgut der Führerschein ersichtlich ist. Falls der Diebstahl im Ausland erfolgte, wird eine Übersetzung benötigt.
  • Die Verwaltungsgebühren betragen 32,40 €; im Einzelfall können jedoch zusätzliche weitere Gebühren anfallen. Über die Gebühren erhalten Sie von uns eine gesonderte Kostenanforderung.

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Verlorene Geldbörse mit Dokumenten auf der Straße


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