Begleitetes Fahren mit 17

Begleitetes Fahren mit 17

Jugendliche können bereits ab Vollendung des 17. Lebensjahres die Fahrerlaubnis für PKW erwerben. Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres ist das Führen eines PKW jedoch nur in Begleitung einer hierfür ausdrücklich zugelassenen Begleitperson erlaubt. Hierbei sollen bereits mit 17 Jahren Fahrpraxis und Fahrroutine entwickelt werden, damit künftig weniger Jugendliche im Straßenverkehr verunglücken.

Wer kann es beantragen?

Jugendliche, die mindestens 16 ½ Jahre alt sind, können einen entsprechenden Antrag stellen und sich zur Ausbildung in einer Fahrschule anmelden. Die gesetzlichen Vertreter (im Regelfall die Eltern) müssen Ihre Zustimmung zum Begleitenden Fahren und zu jedem Begleiter erteilen.

Wer kann Begleiter werden?

Die Begleitperson muss nicht Erziehungsberechtigter sein, es wird aber empfohlen, dass die Eltern diese Aufgabe übernehmen.

Voraussetzungen für Begleiter:

  • Mindestens 30 Jahre alt
  • Mindestens 5 Jahre Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Max. 1 Punkt im Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamtes

Welche Unterlagen sind nötig?

  • Formeller Führerscheinantrag. Den Antrag füllen Sie bitte auf der Vorderseite aus (bis einschließl. Datum und Unterschrift) und lassen dann beim Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt-/bzw. Gemeindeverwaltung auf der Rückseite Ihre Personalien bestätigen. Anschließend übersenden Sie uns den Antrag und alle anderen notwendigen Unterlagen bitte per Post. Alternativ können Sie die Unterlagen auch in den Hausbriefkasten der Verkehrsbehörde in Lauterbach oder Alsfeld einwerfen.
  • Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren (Download)
  • Beiblatt für jede Begleitperson (Download)
  • Kopie des Führerscheins von jeder Begleitperson
  • Name und Adresse Ihrer Fahrschule (bitte im vorgesehenen Feld auf der Vorderseite des Antrags angeben, oder durch Stempel der Fahrschule) sowie Prüfort und zuständiger TÜV (bitte bei Ihrer Fahrschule erfragen)
  • gültiger Personalausweis oder Pass oder gültiger ausländischer Pass / Aufenthaltstitel (bitte Kopie des Ausweises, kein Original)
  • Nachweis über Schulung oder Ausbildung in Erster Hilfe
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (35x45mm)
  • Bescheinigung über einen Sehtest einer amtl. anerkannten Sehteststelle (nicht älter als 2 Jahre)
        Die Verwaltungsgebühren betragen 53,40 €, hinzu kommen 8,40 € für jede Begleitperson. Im Einzelfall können jedoch zusätzliche weitere Gebühren anfallen. Über die Gebühren erhalten Sie von uns eine gesonderte Kostenanforderung.

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