Rote_Oldtimer

rote Kennzeichen zur wiederkehrenden

VERWENDUNG FÜR OLDTIMER


Für Besitzer von Oldtimern hat die Bundesregierung Anfang der 90er Jahre ein besonderes Kennzeichen für die Kurzzeitzulassung von Fahrzeugen mit Oldtimergutachten eingeführt, das sog. 07-Kennzeichen (die rote Nummer). Das 07-Kennzeichen gilt als Wechselkennzeichen, mit dem mehrere Fahrzeuge abwechselnd gefahren werden können. Das rote Kennzeichen wurde vor allem ins Leben gerufen, um Sammlern von Oldtimern eine kostengünstige Möglichkeit zu geben, historische Fahrzeuge im Straßenverkehr zu bewegen, ohne jedes Fahrzeug in der Zulassungsstelle anmelden zu müssen

Das rote 07er-Kennzeichen darf nur in folgenden Fällen verwenden werden:

  • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der sog. "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
  • Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
  • Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge

Sollten Sie ein solches Kennzeichen beantragen wollen, setzen Sie sich bitte mit der Zulassungsbehörde in Alsfeld oder Lauterbach in Verbindung.



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