Importzulassungen

Zulassung von Importfahrzeugen

Neu oder gebraucht

Bei Importfahrzeugen sind verschiedene Varianten möglich, um diese in Deutschland zuzulassen. Das jeweilige Verfahren richtet sich im wesentlichen nach dem Herkunftsstaat und der Art der bisherigen Betriebserlaubnis.

Zu unterscheiden ist zunächst, ob es sich um Gebrauchtfahrzeuge handelt oder um Neufahrzeuge, welche noch nie zugelassen waren, bzw. ob es sich um Fahrzeuge aus dem europäischen Wirtschaftsraum oder der übrigen Welt handelt. Weitergehende Informationen der Dekra zu Importen

Die Zulassung eines Einfuhrfahrzeuges ist ausschließlich in den Zulassungsbehörden in Alsfeld und Lauterbach (nicht bei den Außenstellen!) möglich. Bitte setzen Sie sich telefonisch mit den Mitarbeiter*innen in Verbindung!

Welche Unterlagen benötige ich?

Grundsätzlich erforderlich sind:

  • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, mit aktueller Meldebestätigung
  • Zulassungsantrag (zum Download) - unterschrieben!
  • Eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (zum Download)
  • Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    Die eVB-Nummer ist der Nachweis über die Haftpflichtversicherung. Die Nummer ist einmal gültig und kann jederzeit bei Ihrer Versicherung, Online oder per Telefon, angefragt werden.
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung: Der Kaufvertrag bzw. die Rechnung - jeweils im Original.
  • Es fallen Kosten für die Zulassung an, die je nach Einzelfall variieren.

Achtung: Sollte noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II zugeteilt worden sein, muss das Fahrzeug vor Zuteilung der Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Identifizierung vorgeführt werden!



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