Wohnsitznahme

Wohnsitznahme

An- oder Ummeldung beim Einwohnermeldeamt

Wenn Sie innerhalb oder außerhalb des Vogelsbergkreises umziehen, wird Ihre neue Adresse und das Datum des Umzugs der Ausländerbehörde von Ihrem Einwohnermeldeamt übermittelt. Einzig der Adressaufkleber auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel müsste durch die Ausländerbehörde berichtigt werden.  Melden Sie Ihren neuen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes an, wenn Sie ins Ausland verziehen melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt ab.

Wohnsitzauflage

Sollte Ihre Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung mit einer Wohnsitzauflage versehen sein (z.B. „Wohnsitznahme nur im Vogelsbergkreis gestattet.“), dürfen Sie Ihren Wohnsitz nicht außerhalb des Vogelsbergkreises nehmen. Sie haben die Möglichkeit bei der Ausländerbehörde einen Umzugsantrag zu stellen. Dies kann formlos geschehen. Sie können aber auch das unten bereitgestellte Formular verwenden. In Ihrem Antrag sollten Sie die Gründe für Ihren Umzugswunsch aufführen. Diesen reichen Sie dann zusammen mit eventuellen weiteren Unterlagen wie z.B. einem Wohnungsangebot oder einer Einstellungszusicherung Ihres zukünftigen Arbeitgebers bei uns ein. Wir werden daraufhin eine Anfrage an die örtlich zuständige Ausländerbehörde richten, ob sie dem Umzug zustimmt. Wenn die zuständige Ausländerbehörde des beabsichtigten Wohnortes ihr Einverständnis zum Umzug erteilt, werden wir die Wohnsitzauflage auf den neuen Wohnort bzw. den Bereich der zukünftigen Ausländerbehörde abändern. Wurde Ihnen die Wohnsitzauflage erteilt, weil Sie dem Vogelsbergkreis als Kontingentflüchtling zugewiesen wurden und sind Sie auf öffentliche Mittel angewiesen, können Sie eine Umverteilung in einen anderen Landkreis oder in eine andere Stadt beim Bundesverwaltungsamt in Köln beantragen. Von dort hatten Sie eine Zuweisungsentscheidung für den Vogelsbergkreis erhalten. In Ihrem Umverteilungsantrag müssen Sie das Aktenzeichen dieser Zuweisungsentscheidung angeben.

Umverteilung von Asylbewerbern

Wurden Sie dem Vogelsbergkreis als Asylbewerber zugewiesen und Ihr Asylverfahren ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen, so sind Sie noch im Besitz einer Aufenthaltsgestattung. Die Aufenthaltsgestattung ist mit einer Wohnsitzauflage versehen. Möchten Sie außerhalb des Vogelsbergkreises umziehen, müssen Sie beim Regierungspräsidium Darmstadt einen Umverteilungsantrag stellen. Dies ist die Behörde, die Sie dem Vogelsbergkreis zugewiesen hatte. Von dort haben Sie einen Zuweisungsbescheid erhalten. Geben Sie in Ihrem Umverteilungsantrag das Aktenzeichen dieses Zuweisungsbescheides an. Bei dem Umverteilungsantrag können Sie sich von Ihrer / Ihrem Sozialarbeiter(in) helfen lassen.

Formular / Antrag

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Schlüssel am Umzugskarton


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