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Elektronischer Aufenthaltstitel
elektronischeR Aufenthaltstitel
Beschaffenheit des elektronischen Aufenthaltstitels
Ab dem 01.09.2011 wird Ihre Aufenthaltsgenehmigung nicht mehr in Ihrem Nationalpass eingetragen, sondern als Ausweis in Kreditkartengröße ausgestellt. Auf der Karte sind neben Ihren Personalangaben auch Augenfarbe, Körpergröße sowie Meldeadresse angegeben. Die Angaben zu Ihrem Nationalpass sind ebenfalls vermerkt.
Der elektronische Aufenthaltstitel enthält einen kontaktlosen Chip, auf dem neben Ihren Personalien auch biometrische Daten wie Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke gespeichert sind. Bei Antragstellung müssen Sie uns ein biometrisches Passfoto vorlegen. Ihre Fingerabdrücke werden wir elektronisch erfassen und für das Antragsverfahren speichern. Diese werden spätestens bei Aushändigung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels gelöscht. Eine dauerhafte Speicherung Ihrer Fingerabdrücke erfolgt somit nur auf dem Chip Ihres elektronischen Aufenthaltstitels.
Die Auflagen zu Ihrer Aufenthaltsgenehmigung sind auf dem Chip des eAT gespeichert und werden Ihnen von uns auf einem Zusatzblatt ausgedruckt.
Ausfertigung
Der elektronische Aufenthaltstitel wird durch die Bundesdruckerei erstellt. Nachdem wir Ihren neuen Aufenthaltstitel von der Bundesdruckerei erhalten haben prüfen wir, ob die gespeicherten Daten auf dem Chip richtig sind. Anschließend teilen wir Ihnen mit, dass Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel abholen können.
Online-Ausweisfunktion
Die beiden wichtigsten Eigenschaften Ihres neuen elektronischen Aufenthaltstitels sind eine Online-Ausweisfunktion sowie eine Unterschriftsfunktion (QES – qualifizierte elektronische Signatur). Diese Funktionen können ein- oder ausgeschaltet werden. Sollten Sie Ihre Identität nicht mit einem Pass Ihres Heimatlandes belegen können, werden diese Funktionen ausgeschaltet sein. Wenn Ihre Identität nachgewiesen ist, können Sie selbst entscheiden, ob Sie diese Funktionen nutzen möchten. Gegen Gebühr können Sie diese Funktionen auch nachträglich noch von uns einschalten lassen. Das Ausschalten der Funktion ist gebührenfrei.
Bei eingeschalteter Online-Ausweisfunktion erhalten Sie auch einen Brief mit einer persönlichen Geheimnummer (PIN – persönliche Identifikationsnummer).
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