Einbürgerung

Einbürgerung

Deutsche / Deutscher werden durch Einbürgerung 

Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben und deutsche(r) Staatsangehörige(r) werden wollen, können Sie sich ab dem 16. Lebensjahr auf Antrag einbürgern lassen. Für jüngere Ausländer muss der gesetzliche Vertreter die Einbürgerung beantragen.  


Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (neues Einbürgerungsgesetz) wurde in der Sitzung des Bundesrates am 02.02.2024 verabschiedet. Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist eine First von 3 Monaten bis zum Inkrafttreten vorgesehen, d.h. es könnte ab 01.05.2024 oder 01.06.2024 in Kraft treten.

Für Fragen zum neuen Gesetz können Sie sich ab dem 01.04.2024 telefonisch melden.

Zuständigkeit

Bewohner aus dem Bereich der Stadt Schotten wenden sich bitte an Ihre Stadtverwaltung; für den Bereich aller anderen Städte und Gemeinden des Vogelsbergkreises werden die Einbürgerungsanträge hier bei der unteren Einbürgerungsbehörde des Vogelsbergkreises abgegeben, wo schließlich auch die Urkunden ausgehändigt werden. 

Kosten der Einbürgerung 

Pro Person sind 255,00 € zu bezahlen. Minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden, haben 51,00 € zu zahlen.

Voraussetzungen 

Sie können entweder einen gesetzlichen Anspruch auf Einbürgerung haben oder die Einbürgerung kann im Ermessen der Behörde stehen:

  • Anspruch auf Einbürgerung gem. § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz

    • Sie sind im Besitz eines gültigen ausländischen Nationalpasses bzw. europäischen Personalausweises / ID-Card und können damit ihre Identität und Staatsangehörigkeit nachweisen.
    • Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (z.B.Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis Daueraufenthalt-EG oder freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger; oder eine Aufenthaltserlaubnis, die zum Zweck des dauerhaften Aufenthalts ausgestellt worden ist - bitte nachfragen, ob eine Einbürgerung mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis möglich ist).
    • Sie haben seit 8 Jahren Ihren gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland (bei der erfolgreichen Teilnahme an einem Integrationskurs verkürzt sich diese Frist auf 7 Jahre).
    • Sie können Ihren Lebensunterhalt für sich und Ihre Familie ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestreiten (Ausnahme: Sie haben die Inanspruchnahme der öffentlichen Mittel nicht selbst zu vertreten - die entsprechenden Nachweise sind vorzulegen).
    • Sie haben ausreichend Deutschkenntnisse (z.B. Zertifikat Deutsch – Niveau B1, erfolgreiche Teilnahme am Sprachkurs im Rahmen des Integrationskurses oder Deutscher Schulabschluss).
    • Sie haben Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung, sowie Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest oder Deutscher Schulabschluss).
    • Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt.
    • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetztes der Bundesrepublik Deutschland.  
    • Sie sind bereit Ihre alte Staatsangehörigkeit aufzugeben, bzw. zu verlieren (davon gibt es Ausnahmen - bitte fragen Sie nach Ihrer Staatsangehörigkeit).

    Ehegatten können bereits nach 4 Jahren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland mit eingebürgert werden, wenn die Ehe mindestens seit zwei Jahren im Bundesgebiet Deutschland besteht - bitte fragen Sie nach!

  • Ermessenseinbürgerung gem. § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz

    • Sie sind im Besitz eines gültigen ausländischen Nationalpasses bzw. europäischen Personalausweises / ID-Card und können damit ihre Identität und Staatsangehörigkeit nachweisen.
    • Sie haben eine/n Deutsche/n Ehegattin/Ehegatten oder eine/n Deutsche/n Lebenspartner/Lebenspartnerin.
    • Sie haben seit 3 Jahren Ihren gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland.
    • Sie sind seit mindestens 2 Jahren verheiratet mit einem deutschen Ehegatten und führen eine eheliche Lebensgemeinschaft mit Ihrem Ehegatten oder leben seit mindestens 2 Jahren in Lebensgemeinschaft mit Ihrem eingetragenen Lebenspartner/Lebenspartnerin.
    • Sie können Ihren Lebensunterhalt für sich und Ihre Familie ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestreiten.
    • Sie haben ausreichend Deutschkenntnisse (z.B. Zertifikat  Deutsch – Niveau B1, erfolgreiche Teilnahme am  Sprachkurs im Rahmen des Integrationskurses oder Deutscher Schulabschluss).
    • Sie haben Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung, sowie Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest oder Deutscher Schulabschluss).
    • Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt.
    • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetztes der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie sind bereit Ihre alte Staatsangehörigkeit aufzugeben, bzw. zu verlieren (davon gibt es Ausnahmen - bitte fragen Sie nach Ihrer Staatsangehörigkeit).
  • Information zur Anmeldung zum Einbürgerungstest / Deutschtest

    Das Büro der Volkshochschule (VHS) ist in Alsfeld. Einbürgergerungstests / Deutschtests finden in Alsfeld und Lauterbach statt. Kontakt: Claudia Schäfer Tel.: 06631 792-7791, Anette Habermehl Tel.: 06631 792-7730, Im Klaggarten 6 in 36304 Alsfeld.
    Weiterführende Informationen und Kursangebote finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass hier nur die allgemeinen Voraussetzungen aufgeführt werden können.

Bei Fragen können Sie sich gerne telefonisch informieren oder einen Termin zwecks Vorsprache und Abgabe des Antrags vereinbaren.

Das Antragsformular können Sie sich hier herunterladen oder von uns zusenden lassen.

Formulare:

Hier können Sie Ihren Einbürgerungsantrag ausdrucken oder ihn zum späteren Ausfüllen herunterladen.

Wenn Sie telefonisch einen Termin zur Abgabe Ihres Einbürgerungsantrags vereinbaren, können Sie auf den beiden folgenden Formularen die Dokumente und Nachweise ankreuzen, die Sie bei Antragstellung vorlegen müssen.

Infos des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport zur Einbürgerung.

Infos Wege zur Einbürgerung "Deutsch sein? Aber klar!"

Zurück zu "Ausländer & Integration"


Keine Abteilungen gefunden.