Jugendamt des Vogelsbergkreises

Beschreibung

Im Jugendamt des Vogelsbergkreises ist das Team für unbegleitete minderjährige Ausländer*innen (umA) angesiedelt. Es ist für die erzieherischen Hilfen dieser Personengruppe zuständig. Nach erfolgter Inobhutnahme der unbegleiteten minderjährigen Ausländer durch den Besonderen Sozialen Dienst, werden Vormundschaften beim zuständigen Amtsgericht beantragt und der Abteilung Amtsvormundschaften im Jugendamt übertragen.

Die Hilfeplanung für umA, die überwiegend in speziellen Wohngruppen von Jugendhilfeeinrichtungen im Vogelsbergkreis untergebracht sind, wird von den sozialpädagogischen Fachkräften des Jugendamtes unter Einbeziehung der Vormünder durchgeführt. Die Vormundschaften enden mit dem Erreichen der Volljährigkeit des jungen Menschen.

Die Hilfen zur Erziehung können über das achtzehnte Lebensjahr hinaus fortgesetzt werden, wenn sich in der Hilfeplanung die Notwendigkeit hierzu zeigt und die aktive Mitarbeit des jungen Menschen an der Zielerreichung gegeben ist.