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Regionalplan Mittelhessen
Neuaufstellung des Regionalplans Mittelhessen
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen im Zuge der Neuaufstellung des Regionalplans Mittelhessen gemäß § 6 Absatz 4 des Hessisches Landesplanungsgesetzes (HLPG) in Verbindung mit § 9 Absätze 2 und 3 des Raumordnungsgesetzes (ROG).
Das Regierungspräsidium Gießen führt ab 26. Mai 2025 eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Neuaufstellung des Regionalplans Mittelhessen durch. Neben der Veröffentlichung der Unterlagen im Internet werden gedruckte Exemplare des Regionalplanentwurfs beim Regierungspräsidium selbst und in den Kreishäusern der fünf mittelhessischen Landkreise ausgelegt.
Vom 26. Mai bis zum 6. Juli 2025 liegen die gedruckten Dokumente zur kostenlosen Einsichtnahme in der Kreisverwaltung des Vogelsbergkreises zu den üblichen Servicezeiten
- montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr
im Informationszentraum im Dienstgebäude Goldhelg 20 in 36341 Lauterbach sowie im Amt für Finanzen und Kassenwesen, Raum 004, im Dienstgebäude Färbergasse 2 in 36304 Alsfeld zur Einsichtnahme aus.
Während des Offenlagezeitraums und bis zwei Wochen danach kann ausschließlich zu Änderungen, die zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führen, Stellung genommen werden. Die Anregungen und Bedenken sind vorrangig über das Beteiligungsportal des Landes Hessen einzureichen.
Alternativ können Stellungnahmen auch schriftlich, zur Niederschrift beim Regierungspräsidium Gießen als Geschäftsstelle der Regionalversammlung Mittelhessen, Colemanstraße 5, Raum 226, 35394 Gießen, oder in elektronischer Form per E-Mail an Regionalplan@rpgi.hessen.de abgegeben werden.