Hinweis auf Modellvorhaben

„Alter Treffpunkt – Neuer Anstrich.“


Vogelsbergkreis. „Alter Treffpunkt – Neuer Anstrich“: Dieses Motto ist Programm und gleichzeitig Titel eines Modellvorhabens, mit dem die Hessische Staatskanzlei und die Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ neue Ideen suchen, die Leben in die ländlichen Räume bringen. „Es geht darum, lebendige Treffpunkte entstehen zu lassen, dafür braucht es kreative Köpfe – und die werden unterstützt, noch bis zum 12. Juni kann man sich bewerben“, kündigt Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak in einer Pressemitteilung an. 

Die Förderung setzt laut Dr. Mischak in einer ganz frühen Phase ein. Die Landesregierung will die Initiativen in der Phase Null unterstützen, also in der Zeitspanne, in der eine Idee geboren wird, die dann in ein Konzept eingebunden werden soll. Laut Staatskanzlei soll mithilfe eines professionellen Coachings ein nachhaltiger Plan entstehen, der dann vor Ort umgesetzt wird.

Wie die Staatskanzlei weiter mitteilt, werden in der aktuellen Ausschreibungsrunde zwei Kategorien von Treffpunkten unterstützt: Zum einen geht es darum, dass jede Räumlichkeit wieder Treffpunkt werden kann. Gefragt sind Initiativen, die mit Hilfe eines Coachings ein Konzept für das Dorf entwickeln, in dem ein Treffpunkt akut von der Schließung betroffen ist oder in dem es gar keinen Treffpunkt mehr gibt. Zum zweiten geht es darum, Dorfgemeinschaftshäuser wieder neu zu denken. Dabei stehen laut Staatskanzlei „der Experimentiercharakter und die Entwicklung niedrigschwelliger bedarfsorientierter Ansätze für die Menschen vor Ort“ im Vordergrund.

Was wird konkret gefördert?

Das Land unterstützt mit einem professionellen Coaching über einen Zeitraum von neun Monaten. Das Coaching soll die Grundlagen für ein tragfähiges, nachhaltiges Konzept legen und unter anderem dabei unterstützen, Ideen zu entwickeln, Chancen und Risiken zu erkennen, Stolpersteine und Lösungen zu überwinden sowie bei der Akquise von Fördermitteln unterstützen. Nicht finanzierbar sind eigene Personalausgaben sowie Investitionskosten.

Bewerben können sich gemeinschaftliche Initiativen, gemeinnützige Vereine und Kommunen. Bewerben kann man sich über das Online-Formular. Nähere Infos gibt es unter diesem Link zur Staatskanzlei.