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Öffnungszeiten zwischen den Jahren
Kreisverwaltung und Zulassungsstelle geöffnet
Vogelsbergkreis. Die Verwaltung des Vogelsbergkreises ist am 23. und am 30. Dezember nur bis 12 Uhr für den Publikumsverkehr geöffnet. Am 24. und 31. Dezember sind die Verwaltungsstandorte geschlossen. Am Freitag, 27. Dezember, hat die Verwaltung regulär bis 13 Uhr geöffnet. Das 115-Servicecenter ist regulär erreichbar, lediglich vom 24. bis 26. sowie am 31. Dezember geschlossen.
Zulassungs- und Fahrerlaubniswesen
Die Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des Vogelsbergkreises ist zwischen den Jahren geöffnet: am 27. Dezember der Standort in Lauterbach von 7 bis 12 Uhr, am 30. Dezember der Standort in Alsfeld ebenfalls von 7 bis 12 Uhr.
Für Zulassungsangelegenheiten ist an den Standorten Alsfeld und Lauterbach über www.vogelsbergkreis.de, „Bürger-Service“, Bereich „Auto, Verkehr und Mobilität“ ein Termin zu vereinbaren. Allgemeine Fahrerlaubnisangelegenheiten (z. B. Abholung Führerschein, Antrags- und Unterlagenabgabe) können ohne vorherige Terminvereinbarung an unseren Servicestellen während der Öffnungszeiten erledigt werden.
Weiterhin stehen die Außenstellen der Kfz-Zulassungsstelle am Freitag, 27. Dezember, in Schotten (ohne Terminvereinbarung) und am Montag, 30. Dezember, in Freiensteinau und Schlitz (jeweils mit Terminvereinbarung) zur Verfügung.
Ab Donnerstag, 2. Januar, gelten dann wieder die üblichen Öffnungszeiten.
Montag, 23. Dezember | Freitag, 27. Dezember | Montag, 30. Dezember | |
Alsfeld*/** | 7 bis 12 Uhr | ---- | 7 bis 12 Uhr |
Lauterbach*/** | 7 bis 12 Uhr | 7 bis 12 Uhr | ---- |
Freiensteinau** | 8 bis 12 Uhr | ---- | 8 bis 12 Uhr |
Grebenhain** | 8 bis 11.30 Uhr | ---- | ---- |
Schlitz** | 8 bis 12.30 Uhr | ---- | 8 bis 12.30 Uhr |
Schotten | ---- | 7.30 bis 12.30 Uhr | ---- |
*Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde, ** vorherige Terminvereinbarung nötig
Ab Dienstag, 2. Januar, gelten die üblichen Öffnungszeiten.