Vogelsberger Verkehrsbehörde: Führerscheine müssen umgetauscht werden


Sie sind groß, grau oder rosa und meist ziemlich abgegriffen: alte Papierführerscheine. Und die müssen in den nächsten Jahren umgetauscht werden, genau wie ihre Nachfolge-Modelle in Kartenformat, die zwischen 1999 und 2013 ausgestellt wurden. Im Vogelsbergkreis sind das etwa 75.000 Führerscheine, die ersetzt werden müssen, erklärt Uwe Kraft, der Leiter der Verkehrsbehörde, in einer Pressemitteilung.

Bundesweit geht es um rund 15 Millionen Papierführerscheine, die bis zum 31.Dezember 1998 ausgestellt wurden. Hinzu kommen noch einmal etwa 28 Millionen Scheckkartenführerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgegeben wurden.

Natürlich hat der Gesetzgeber eine Frist für den Umtausch eingeräumt und einen Plan für die Geburtsjahre beziehungsweise die Ausstellungsjahre erstellt. Dadurch soll erreicht werden, dass der Prozess für den Umtausch der Altführerscheine entzerrt und strukturiert erfolgt und Engpässe angesichts der Masse der umzutauschenden Dokumente vermieden werden.

Nach den nunmehr geltenden rechtlichen Vorgaben gibt es folgende Umtauschfristen:

Papierführerscheine (grau oder rosa), die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr der Person, die eine Fahrerlaubnis besitztTag, bis zu dem der Alt-Führerschein umgetauscht sein muss
vor 195319.01.2033
1953 – 195819.01.2022
1959 – 196419.01.2023
1965 – 197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025

Führerscheine (Kartenführerscheine), die vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt worden sind:

Jahr der AusstellungTag, bis zu dem der Alt-Führerschein umgetauscht sein muss
1999 - 200119.01.2026
2002 - 200419.01.2027
2005 – 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 bis 18.01.201319.01.2033

Für die Umtauschpflicht ist das Ausstellungsdatum des Führerscheindokumentes (nicht das Erteilungsdatum) entscheidend. Es kann dem Führerscheindokument entnommen werden. Dieses Datum ist entscheidend für die Frage, welche der o. a. Tabelle maßgeblich ist. Alle Führerscheindokumente mit Ausstellungsjahr ab 1. Januar 1999 müssen daher entsprechend der zweiten Tabelle umgetauscht werden. Wessen Ausstellungsjahr vor dem 1. Januar 1999 liegt, der muss sich an der ersten Tabelle (gegliedert nach Geburtsjahr) orientieren.

Der Umtausch kann nur persönlich von den Führerscheininhabern bei den Fahrerlaubnisbehörden in Alsfeld und Lauterbach beantragt werden.  Wichtig:  Dabei müssen der Personalausweis oder der Reisepasse in Verbindung mit einer Meldebescheinigung, ein biometrisches Passbild, der Führerschein und - wenn der Führerschein nicht im Vogelsbergkreis ausgestellt wurde - eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde vorgelegt werden.
Die Gebühr für den Umtausch beträgt 24 Euro.