Amt für Rechts- und Aufsichtsangelegenheiten

Amt für Rechts- und Aufsichtsangelegenheiten

Das Amt für Rechts- und Aufsichtsangelegenheiten wird immer dann tätig, sobald juristische Fachkenntnisse außerhalb der alltäglichen Verwaltungsaufgaben erforderlich sind. Die Mitarbeiterinnen des Rechtsamtes bieten neben der gerichtlichen Prozessführung insbesondere den hausinternen Kollegen Unterstützung bei besonders anspruchsvollen Rechtsfragen an und erarbeiten Lösungsvorschläge.

Aufgaben des Amtes für Rechts- und Aufsichtsangelegenheiten:

  • Interne juristische Beratung und Begleitung der Fachämter bei rechtlich anspruchsvoller Fallbearbeitung
  • Bearbeitung und Führung von Gerichtsverfahren in allen Instanzen (Verwaltungs- und Sozialgerichte, ordentliche Gerichte), soweit nicht den jeweiligen Fachämtern zugewiesen
  • Juristische Beratung kreisangehöriger Kommunen (ohne Prozessführung)
  • Kommunalaufsicht und Wahlen

Hinweis: Die Juristinnen des Amtes für Rechts- und Aufsichtsangelegenheiten dürfen aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes keine Rechtsberatung für Bürgerinnen und Bürgern durchführen.

Rechtliche Auskünfte erteilen z. B. die Rechtsberatungsstellen der Amtsgerichte, Verbraucherverbände und Rechtsanwälte.

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