Haushalt

Haushalt

Haushaltsplanung

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan bilden die Grundlage der Haushaltswirtschaft. Sie geben den finanziellen Rahmen für den Landkreis vor. Die vom Kreistag zu beschließende Haushaltssatzung berücksichtigt die jährlich zu erwartenden Erträge und Einzahlungen sowie die Aufwendungen und Auszahlungen, die der Landkreis tätigen darf. Daneben werden die Kredit- und Verpflichtungsermächtigungen sowie die Höhe der von den kreisangehörigen Kommunen zu zahlenden Kreis- und Schulumlage festgelegt. Zudem muss die Haushaltssatzung einen Verweis auf den Stellenplan sowie ein eventuell aufzustellendes Haushaltssicherungskonzept enthalten.

Die Haushaltsatzungen und -pläne des Vogelsbergkreises können unter dem Link https://www.vogelsbergkreis.de/kreisverwaltung/politik/haushalt-finanzen eingesehen werden.

Berichtswesen

Das Berichtswesen bereitet steuerungsrelevante Informationen über den laufenden Haushaltsvollzug des Kreises auf und dient als Kontrollinstrument.
Gesetzlich ist der Kreistag gemäß Gemeindehaushaltsverordnung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs unter Berücksichtigung der aufgestellten Ziele und Kennzahlen zu unterrichten. Ziel ist es, dass mögliche Abweichungen zur Planung innerhalb des laufenden Jahres frühzeitig erkannt bzw. größeren Abweichungen gegebenenfalls entgegengewirkt werden kann.
Die Berichte werden zudem an die Aufsichtsbehörde (Regierungspräsidium Gießen) weitergeleitet, damit diese sich ebenfalls ein Bild über die finanzielle Lage des Vogelsbergkreises während des laufenden Jahres machen kann.
Nach Abschluss des Haushaltsjahres erfolgt die eigentliche Rechnungslegung durch die Vorlage des Jahresabschlusses.

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist vom Kreisausschuss innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufzustellen. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Vermögensrechnung (Bilanz). Erläutert wird er durch einen Rechenschaftsbericht, in dem der Stand der Aufgabenerfüllung für die Bürger*innen durch den Landkreis anhand von Zielsetzungen und Strategien und den erzielten Ergebnissen darzulegen ist und gezeigt wird, wie die im Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Mittel dafür verwendet wurden.
Zudem ist ein Anhang beigefügt, in dem die wesentlichen Positionen der Abschlussrechnungen inhaltlich erläutert und ihre jeweiligen Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr begründet werden. Ein Schwerpunkt liegt dabei u.a. auch auf der Veranschaulichung, wie sich das Anlagevermögen des Landkreises über das vergangene Jahr hin entwickelt hat.
Der aufgestellte Jahresabschluss wird vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises geprüft und anschließend mit dessen Schlussbericht dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Die geprüften und beschlossenen Jahresabschlüsse des Vogelsbergkreises können unter dem Link https://www.vogelsbergkreis.de/kreisverwaltung/politik/haushalt-finanzen eingesehen werden.




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