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Beratung und Prozessführung
Beratung und Prozessführung in Rechtsangelegenheiten
Das Sachgebiet Beratung und Prozessführung in Rechtsangelegenheiten wird immer dann tätig, sobald juristische Fachkenntnisse außerhalb der alltäglichen Verwaltungsaufgaben erforderlich sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Beratung und Prozessführung in Rechtsangelegenheiten bieten neben der gerichtlichen Prozessführung insbesondere den hausinternen Kolleginnen und Kollegen Unterstützung bei besonders anspruchsvollen Rechtsfragen an und erarbeiten Lösungsvorschläge.
Aufgaben des Sachgebietes Beratung und Prozessführung in Rechtsangelegenheiten:
- Interne juristische Beratung und Begleitung der Fachämter bei rechtlich anspruchsvoller Fallbearbeitung
- Bearbeitung und Führung von Gerichtsverfahren in allen Instanzen (Verwaltungs- und Sozialgerichte, ordentliche Gerichte), soweit nicht den jeweiligen Fachämtern zugewiesen
- Juristische Beratung kreisangehöriger Kommunen (ohne Prozessführung)
Hinweis: Die Juristinnen und Juristen des Sachgebietes Beratung und Prozessführung in Rechtsangelegenheiten dürfen aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes keine Rechtsberatung für Bürgerinnen und Bürgern durchführen.
Rechtliche Auskünfte erteilen z. B. die Rechtsberatungsstellen der Amtsgerichte, Verbraucherverbände und Rechtsanwälte.

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