Direktzahlungen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Direktzahlungen (heute Basis- Umverteilungs- und Greeningprämie - früher Betriebsprämie) dienen als Einkommensbeihilfe für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe. Sie dienen u.a. auch als Ausgleich dafür, dass Landwirte in Europa gerade in den Bereichen Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz deutlich höhere Standards einhalten müssen. Diese höheren Standards verteuern die Produktion und bedeuten in einem globalisierten Markt einen Wettbewerbsnachteil. Außerdem sollen die Direktzahlungen zur Einkommenssicherung und Einkommensstabilisierung der Landwirte beitragen, um zum Beispiel extreme Preisschwankungen bei Agrarprodukten auszugleichen.

    Direktzahlungen der EU können von landwirtschaftlichen Betriebsinhabern beantragt werden, die mehr wie 1 Hektar Fläche bewirtschaften. 

    Die den Antragstellern zugewiesenen Zahlungsansprüche bilden die Grundlage für die Direktzahlungen. Diese können auf Antrag gewährt werden, sofern alle Voraussetzungen erfüllt werden.

  • Zuständige Stelle

    Vogelsbergkreis
    Der Landrat
    Amt für Wirtschaft und den ländlichen Raum
    Landwirtschaft und Agrarförderung
    Adolf-Spieß-Str. 34
    36341 Lauterbach

    Tel. 06641-977-3500
    Fax 06641-977-3501
    E-Mail: alr@vogelsbergkreis.de


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Vogelsbergkreis
Der Landrat
Amt für Wirtschaft und den ländlichen Raum
Landwirtschaft und Agrarförderung
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