EU-Fachrechtskontrollen

  • Leistungsbeschreibung

    Die EU-Direktzahlungen an die Landwirtschaft sind an die Einhaltung bestimmter rechtlichen Verpflichtungen durch die landwirtschaftliche Betriebe gebunden (Cross Compliance). Die Agrarverwaltung kontrolliert die Erhaltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand, sowie die Erhaltung des Dauergrünlandes. Zusätzlich erfolgt auch die Koordination von Kontrollen anderer Fachbehörden für die Rechtsbereiche Naturschutz, Gewässerschutz, sowie Veterinärwesen und Verbraucherschutz.


Zuständige Abteilungen