Gefahrenverhütungsschau

  • Leistungsbeschreibung

    Aufgabe der hessischen Brandschutzdienststellen ist es, regelmäßig bestimmte, in einer Verordnung aufgeführte bauliche Anlagen aufzusuchen und dort im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes zu überprüfen. Dies deshalb, da von diesen baulichen Anlagen wegen ihrer Art, ihrer Nutzung, ihrer Lage oder ihres Zustandes im Schadensfall eine Gefährdung für eine größere Anzahl von Personen oder eine erhebliche Gefährdung für die natürlichen Lebensgrundlagen, für Sachwerte, für wertvolles Kulturgut oder eine erhebliche Störung der öffentlichen Sicherheit hervorgerufen werden könnte. 

    Prüfinhalte einer Gefahrenverhütungsschau sind:

    I. Löschwasserversorgung und Einrichtungen zur Löschwasserversorgung
    II. Zugänglichkeit für die Feuerwehr
    III. Rettungswege / Angriffswege der Feuerwehr
    IV. Brand- und Brandbekämpfungsabschnitt, Rauchabschnitte
    V. Freihalten von Rettungs- und Angriffswegen
    VI. Brandgefahren durch Nutzung
    VII. Löschwasserrückhaltung
    VIII. Brandbekämpfungsanlagen und –einrichtungen
    IX. Technische Brandschutzeinrichtungen
    X. Kommunikation für die Feuerwehr
    XI. Betriebliche Brandschutzmaßnahmen
    XII. Einsatzplanung der Feuerwehr

    Gemäß eines Merkblatts des Fachausschusses Brandschutz im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport ist die Gefahrenverhütungsschau keine vollständige Prüfung der baulichen oder technischen Anlage oder Einrichtung unter jedem nur denkbaren gefährdungsrelevanten Gesichtspunkt. Sie beschränkt sich vielmehr auf Stichproben. 


Zuständige Abteilungen