Kindertagesbetreuungskosten oder Schulkindbetreuungskosten beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Für alle Familien, deren Kinder den Kindergarten besucht, besteht die Möglichkeit, beim Jugendamt des Vogelsbergkreises die Übernahme der Kindergartengebühren gem. § 24 SGB VIII zu beantragen. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Das Kind muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt rechtmäßig im Vogelsbergkreis haben
    • Das Kind soll das dritte Lebensjahr vollendet haben
    • Das Kind muss den Kindergarten / Nachmittagsbetreuung der Schule regelmäßig besuchen und
    • Das Einkommen muss unter der maßgeblichen Einkommensgrenze liegen

    Die Antragsstellung kann online erfolgen. Anträge in ausgedruckter Form erhalten Sie in den jeweiligen Kindergärten sowie im Jugendamt.