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Kindertagesbetreuungskosten oder Schulkindbetreuungskosten beantragen
Leistungsbeschreibung
Für alle Familien, deren Kinder den Kindergarten besucht, besteht die Möglichkeit, beim Jugendamt des Vogelsbergkreises die Übernahme der Kindergartengebühren gem. § 24 SGB VIII zu beantragen. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Kind muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt rechtmäßig im Vogelsbergkreis haben
- Das Kind soll das dritte Lebensjahr vollendet haben
- Das Kind muss den Kindergarten / Nachmittagsbetreuung der Schule regelmäßig besuchen und
- Das Einkommen muss unter der maßgeblichen Einkommensgrenze liegen
Die Antragsstellung kann online erfolgen. Anträge in ausgedruckter Form erhalten Sie in den jeweiligen Kindergärten sowie im Jugendamt.