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Ausländerwesen
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit:
- Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:00 bis 16:30 Uhr
- Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Persönliche Vorsprachen nach Terminvereinbarung
Angaben zur Barrierefreiheit
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgeeignet
Zuständigkeiten
- Angaben zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-/ EWR-Bürgern (außer Deutschland) und des EWR einreichen
- Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Au-pair-Beschäftigte (Nicht-EU/EWR) beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Studienvorbereitung und zum Studium
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zum Zwecke der Beschäftigung bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit beantragen
- Aufenthaltsrecht für Au-pair-Beschäftigte (EU/EWR) - Bescheinigung beantragen
- Ausländerangelegenheiten
- Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung beantragen
- Einbürgerung
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
- Meldebescheinigung
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Namensänderung
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen
- Staatsangehörigkeitsausweis
- Verpflichtungserklärung abgeben