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Grünlandumwandlung
Grünlandumwandlung (GLÖZ 1)
Grünlandumwandlung
Als Bewirtschafter und/oder Grundstückseigentümer müssen Sie für jeden geplanten Grünlandumbruch beim Amt für Wirtschaft und den ländlichen Raum einen Antrag stellen. Damit erlangen Sie Rechtssicherheit, keine Ordnungswidrigkeit oder einen Verstoß gegen das EU - Agrarförderrecht zu begehen. Eine Ordnungswidrigkeit kann zu einem Bußgeld und als Verstoß gegen die GLÖZ-Standards zu Sanktionen bei den Direktzahlungen führen. Umweltsensibles Dauergrünland in FFH- und VSG-Gebieten, Feuchtgebieten und Mooren unterliegt einem besonderen Schutz.
Angelegenheiten zwischen Bewirtschafter und Eigentümer zu Haftung und Schadensersatz bei schuldhafter Pflichtverletzung für den durch die Entstehung von Dauergrünland entstandenen Schaden, liegen nicht in der Zuständigkeit des AWlR und sind privatrechtlich zu klären.
Für die Antragstellung und Fragen steht Ihnen folgendes Postfach zur Verfügung:
gruenlandumwandlung@vogelsbergkreis.de
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