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Gebietsagrarauschuss und Ortslandwirte
gebietsAgrarausschuss & Ortslandwirte
Gebietsagrarauschuss
Das Hessische Berufsstandsmitwirkungsgesetz regelt die Aufgaben und die Arbeit der Agrarausschüsse. Dies sind auf Landesebene der Landesagrarausschuss und auf Kreisebene der Gebietsagrarauschuss.
Der Gebietsagrarausschuss wird für die Dauer von 6 Jahren benannt, der aktuelle Turnus endet zum 31.12.2027. Der Vorsitzende des Gebietsagrarausschusses wird von den benannten Mitgliedern gewählt und nimmt gleichzeitig das Amt des Kreislandwirtes wahr.
Zusammensetzung des Gebietsagrarauschusses Vogelsbergkreis
4 Mitglieder benannt vom Kreisbauernverband Vogelsberg
2 Mitglieder vom Verband Ökologischer Landbau
2 Mitglieder vom Verband der landwirtschaftlichen Fachschulabsolventen
2 Mitglieder von der Landjugend
2 Mitglieder vom Verband der Landfrauen
2 Mitglieder von der Gewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt
2 Mitglieder vom Hessischen Gärtnereiverband
Aufgaben des Gebietsagrarausschusses Vogelsberg
Stellungnahmen zu Förderaufgaben
Stellungnahmen und Anhörung zu flächenbezogenen Planungen (z.B. Regionalpläne, bei Ausweisung von Schutzgebieten, Baugebieten oder bei Baumaßnahmen wie Straßen, Strom-Leitungstrassen oder Photovoltaikanlagen)
Anerkennung von Ausbildungsbetrieben und Ausbilder*Innen in landwirtschaftlichen Berufen
Stellungnahmen in Angelegenheiten der Agrar- und Marktstruktur
Ortslandwirte*innen
Der Gebietsagrarausschuss hat am 07.12.2021 die Ortslandwirte*innen sowie deren Stellvertreter*innen für die Amtszeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2027 benannt. Im Vogelsbergkreis gibt es 166 Ortslandwirt*innen und 156 Stellvertreter*innen.
Grundlage für ihre Arbeit ist das Hessische Berufsstandsmitwirkungsgesetz. Das Gesetz regelt die Mitwirkung der Agrarausschüsse sowie der Ortslandwirte*innen in den im Berufsstandsmitwirkungsgesetz genannten Angelegenheiten der Landwirtschaftsverwaltung.
Die Ortslandwirte*innen verfügen über gute Ortskenntnisse und sind somit häufig Ansprechpartner für Gemeindeverwaltungen und weitere Behörden.
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