Masernimpfung und Hinweis zu            Gelbfieberimpsstellen

Alles Wissenswerte zum Masernschutz

Masern werden durch Viren ausgelöst und kommen weltweit vor. Sie sind hoch ansteckend. Eine Masern-Infektion ist keine harmlose Krankheit. Häufig treten Komplikationen und Folgeerkrankungen auf. In Deutschland ist die Häufigkeit von Masern-Erkrankungen durch Impfungen stark zurückgegangen. Trotzdem kommt es immer wieder zu Häufungen von Krankheitsfällen bei ungeschützten Personen.

Das „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ soll insbesondere Kinder besser vor Masern schützen.

  • Für Personen, die bereits vor März 2020 in Gemeinschafteinrichtungen betreut wurden oder dort tätig waren, muss nach Ablauf der Übergangsfrist (31. Juli 2022) der Nachweis zum Masernschutz vorliegen.
  • Eltern müssen vor Beginn der Betreuung des Kindes in einer Kindertageeinrichtung, einem Kinderhort, einer erlaubnispflichtigen Kindertagespflege, einer Schule oder sonstigen Ausbildungseinrichtung nachweisen, dass für ihr Kind ein altersgerechter Masern-Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern besteht.
  • Nach 1970 geboren Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen müssen nachweisen, gegen Masern geimpft oder immun zu sein.
  • Die Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen müssen vor Beginn der Betreuung oder der Tätigkeit der betroffenen Personen den Impfschutz gegen Masern überprüfen.

Alles Wissenswerte und weitere Informationen zum Masernschutz erhalten Sie:

bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter: https://www.masernschutz.de/ und unter: https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/masern/

Des Weiteren auf der Internetseite des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration unter: https://soziales.hessen.de/gesundheit/impfungen

Fragen und Antworten zur Masern-Impfung  hier.

Die Dokumentationshilfen für Kitas zum Masernschutzgesetz finden Sie hier.

 Informationen für Schulen und weitere Einrichtungen:

Meldung nach § 20 IfSG-Immunitätsnachweis gegen Masern Registrierung als Einrichtung


Hinweis zu Gelbfieberimpfstellen

Zugelassene Gelbfieberimpfstelle im Vogelsbergkreis:                                                                                                                                                                                                                                                                      Herr Dr. med. Klaus Merle, Lerchenweg 7, 36304 Alsfeld                                                                        Tel.: 06631 96170; Fax: 06631 961724; E-Mail: klaus.merle@merle-arbeitsmedizin.de

Weitere Informationen über Gelbfieberimpfstellen in Hessen finden Sie unter dem Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Dort befindet sich als Download die aktuelle Liste der Gelbfieberimpfstellen in Hessen.

Infoblatt Verarbeitung personenbez. Daten gem.  Art. 13 u. 14 DSGVO

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