Vormundschaften und Pflegschaften

Vormundschaften & Pflegschaften

Wir übernehmen die gesetzliche Vertretung von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern die gesamte elterliche Sorge oder Teilbereiche hiervon - vorübergehend oder auf Dauer - nicht wahrnehmen können oder auf Grund gerichtlicher Entscheidung nicht wahrnehmen dürfen.
Hierbei wird das Jugendamt durch Beschluss des zuständigen Gerichts in Form einer Vormundschaft oder Pflegschaft tätig, wobei Entscheidungen in der Regel in enger Absprache mit den Beteiligten getroffen werden. (Informationsbroschüre hierzu: www.dein-vormund.de)

Im Team „Vormundschaften / Pflegschaften“ sind Ihre Ansprechpartner*innen:

Herr Schaitza
06641 / 977-434

Frau Sprenger
06641 / 977-421

Herr Schmidt
06641 / 977-4096

Frau Greb
06641 / 977-4101

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