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Kindertagesbetreuungskosten
Kinderbetreuungskosten
Kindergartenbeiträge / Schulkindbetreuungskosten
Für alle Familie, deren Kind einen Kindergarten besucht, besteht die Möglichkeit, beim Jugendamt des Vogelsbergkreises die Übernahme der Kindergartengebühren zu beantragen. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Kind muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt rechtmäßig im Vogelsbergkreis haben
- Das Kind soll das dritte Lebensjahr vollendet haben
- Das Kind muss den Kindergarten regelmäßig besuchen und
- Das Einkommen muss unter der maßgeblichen Einkommensgrenze liegen
Die Antragsstellung kann online erfolgen. Anträge in ausgedruckter Form erhalten Sie in den jeweiligen Kindergärten sowie im Jugendamt.
Antragsstellung
- Bitte beachten Sie vor Antragsstellung das Merkblatt - Merkblatt Kita
- Antragsbestätigung (Auszufüllen von der Kindertagesstätte/Schule) - Antragsbestätigung
- Online Antragsstellung - Antrag auf Übernahme der Kindertagesstättenbeiträge
- Formular (Druckversion) - Antrag

Gesine Schwan
QR-Code zum Online-Antrag
Zuständig für Altkreis Alsfeld Herr Palussek Tel. +49 6631 792-832 | Zuständig für Altkreis Lauterbach Frau Welker Tel. +49 6641 977-4664 | Standort: Hersfelder Straße 57, 36304 Alsfeld |
Tagespflegekosten
Eltern und Elternteile, die wegen Berufstätigkeit, schulischer oder beruflicher Ausbildung eine Betreuung für ihr Kind/ihre Kinder benötigen, können sich wegen der Vermittlung und Finanzierung einer Tagesbetreuung an das Jugendamt wenden.
Die Antragsstellung läuft über die jeweiligen Tagespflegepersonen.
Zuständig für Altkreis Alsfeld Frau Kullmann Tel. +49 6641 977-446 | Zuständig für Altkreis Lauterbach Frau Hildebrand Tel. +49 6641 977-429 | Standort: Goldhelg 20, 36341 Lauterbach |
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