Unbegleitete minderjährige Ausländer

Unbegleitete minderjährige Ausländer

Nach den Maßgaben des § 42a des achten Sozialgesetzbuches sind wir die erste Anlaufstelle für unbegleitete minderjährige Ausländer, die nicht mit Sorgeberechtigten oder in Fluchtgemeinschaft nach Deutschland einreisen. Es können aber auch junge Menschen begleitet werden, die über die bundesweite Verteilung zu uns gekommen sind.

Wenn sich die unbegleiteten jungen Menschen bei uns melden, führen wir innerhalb kürzester Zeit ein Clearingverfahren durch und veranlassen die medizinische Erstuntersuchung. Wir leisten alle Vorarbeit, um entscheiden zu können, ob der junge Mensch der bundesweiten Verteilung zugeführt werden kann. Oft liegen die Voraussetzungen für eine Inobhutnahme vor, sodass wir eine Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung im Vogelsbergkreis durchführen.

Ist die Verteilung ausgeschlossen, klären wir alle notwendigen Dinge wie Bestellung eines Vormundes, leiten eine reguläre Jugendhilfemaßnahme ein, sorgen für den Schulbesuch und medizinische Betreuung. Wir beginnen mit einer regulären, zielführenden Hilfeplanung, damit die jungen Menschen alle Grundlagen erwerben, um ein eigenverantwortliches und gemeinschaftsfähiges Mitglied unserer Gesellschaft werden zu können.

Zurück zu "Besondere Soziale Dienste"


Urban Portraits


Keine Abteilungen gefunden.