Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz


Lebensmittelüberwachung & Verbraucherschutz

Die Hauptaufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, den Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, Irreführung und Täuschung zu schützen. Ausgegangen wird hierbei immer von Lebensmitteln sowie Futtermitteln, aber auch von Bedarfsgegenständen (Dinge des täglichen Gebrauchs) und Kosmetika. Es werden in allen Betrieben, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, Hygienekontrollen durchgeführt und Proben entnommen, um gesundheitliche Gefahren und wirtschaftliche Schäden vom Verbraucher abzuwenden und Verstöße gegen die geltenden Rechtsvorschriften zu ahnden. Die entnommenen Proben werden bakteriologisch, chemisch und auf ihre substantielle Zusammensetzung durch den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) untersucht. Die Kontrollen der Betriebe erfolgen je nach Betriebsart in regelmäßigen Abständen und in der Regel unangekündigt. Eine augenblickliche Reaktion der Lebensmittelkontrolleure erfolgt bei Verbraucherbeschwerden oder Informationen des Ministeriums über Gefahren bzw. bei Rückrufaktionen.

Um zu den Informationsblättern zur Lebensmittelüberwachung zu gelangen, folgen Sie bitte diesem Link.

Leitlinie für eine gute Lebensmittelhygienepraxis und zur Durchführung betrieblicher Eigenkontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben mit Direktvermarktung

Um als Lebensmittel-Unternehmer zur Meldetabelle der Untersuchungsergebnisse aus Eigenkontrollen zu Dioxin zu gelangen, folgen Sie bitte diesem Link.

Nützliche Informationen rund um Verbraucherschutz und Lebensmittelüberwachung erhalten Sie auch hier:

Weitere Informationen erhalten Sie gerne telefonisch oder per E-Mail.



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