Personalentwicklung/Arbeits- und Datenschutz

Personalentwicklung / Arbeits- und datenschutz

Personalentwicklung

Die Personalentwicklung im Vogelsbergkreis verfolgt das Ziel, gewonnenes Personal zu binden und zu entwickeln. Auch die Frage der Personalführung und die Betrachtung organisatorischer Abläufe stellen hier Grundaufgaben dar. Im Rahmen der hausinternen Fortbildungen arbeiten wir immer wieder auch mit externen Fort- und Weiterbildungsanbietern zusammen. Sofern Sie in diesem Bereich auf sich aufmerksam machen wollen, wenden Sie sich bitte an fortbildung@vogelsbergkreis.de.

Arbeitsschutz

Im Rahmen des Arbeitsschutzes wird das Leben und die Gesundheit der Beschäftigten der Kreisverwaltung vor Gefahren geschützt, die bei der Arbeit oder durch die Arbeit entstehen (z.B. Gefährdungsbeurteilung, Sicherheit am Arbeitsplatz).

Datenschutz

Allgemein gesagt bezeichnet Datenschutz den Schutz von personenbezogenen Daten. Dazu zählen auch der Schutz des Persönlichkeitsrechts und der Schutz der Privatsphäre sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Für die Kreisverwaltung ist eine Datenschutzbeauftragte bestellt worden, deren Aufgabe es ist, dass die Datenschutzbestimmungen in der Behörde eingehalten werden.

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