Tierseuchenbekämpfung
Aufgabe der Tierseuchenabteilung ist das Ergreifen von Vorbeuge- und Bekämpfungsmaßnahmen gegen alle anzeige- und meldepflichtigen Tierseuchen.
Die Tierseuchenbekämpfung ist darauf ausgerichtet, das Auftreten und Verbreiten von übertragbaren Krankheiten von Tier zu Tier als auch von Tier zu Mensch zu verhindern.
Das Tätigkeitsfeld umfasst u.a.
- die Registrierung von Tierhaltungen
- die Überwachung der Tierhaltungen einschließlich der Kennzeichnung und Registrierung der Tiere
- Überwachung des Tierverkehrs und Tierhandels einschließlich der Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen beim Verbringen von Tieren
- Organisation und Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen bei Verdacht und Ausbruch von anzeigepflichtigen Tierseuchen
Geflügelpest
Afrikanische Schweinepest
- Aktuelle Informationen Afrikanische Schweinepest
- Informationen für Jäger zum Thema Klassische und Afrikanische Schweinepest.
- Informationen für Landwirte und Schweinehalter zum Thema Klassische und Afrikanische Schweinepest.
Informationen zur Blauzungenkrankheit
Verbringungsregelungen zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit
Achtung! Laboruntersuchungen für Handelsuntersuchungen auf Blauzungenkrankheit werden ab 01.04.2019 in Rechnung gestellt
- Tierhaltererklärung zur Gesundheit
- Tierhaltererklärung Kälber direkt in die Niederlande
- Tierhaltererklärung Kälber - Grundimmunisierung vor Belegung
- Tierhaltererklärung Kälber - Grundimmunisierung während Trächtigkeit
- Tierhaltererklärung zur Insektizidbehandlung
- Tierhaltererklärung zum innerstaatlichen Verbringen von geimpften Schafen und Ziegen
Weitere Informationen für Tierhalter
- Verhaltensregeln für Geflügelhalter können Sie hier einsehen.
- Hausgeflügel vor der Geflügelpest schützen!
- Informationen zum Reiseverkehr mit Heimtieren erhalten Sie hier.
- Informationen zur Beseitigung von toten Tieren erhalten Sie hier.
Weiterführende Links:
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)
- Friedrich-Löffler-Institut (FLI) – Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Der Landrat des Vogelsbergkreises
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Vogelsbergstraße 32
36341 Lauterbach
Telefon +49 6641 977-6800
Telefax +49 6641 977-6817
E-Mail: avv(at)vogelsbergkreis.de