Der Denkmalbeirat
Gemäß §1 der Geschäftsordnung berät und unterstützt der Denkmalbeirat die Untere Denkmalschutzbehörde bei der Durchführung ihrer Aufgaben. Er wird zu wichtigen Entscheidungen gehört und berät zu Satzungen und Bauleitplanungen, die schützenswerte historische Ortsanlagen betreffen. Er ist auch nicht an Weisungen gebunden, seine Beschlüsse sind für die Untere Denkmalschutzbehörde nicht bindend - sie haben lediglich empfehlenden Charakter.
Der Denkmalbeirat trifft sich nach Bedarf etwa ein- bis zweimal jährlich in nichtöffentlicher Sitzung. Weiterhin berät und unterstützt er Vereine und Institutionen, welche die Denkmalpflege fördern und vertreten.
Kontakt:
- Vorsitzender des Denkmalbeirats: Kurt Schmidt, kurt(at)steinschmidt.de
- Untere Denkmalschutzbehörde: Bernhard Hofmann, bernhard.hofmann(at)vogelsbergkreis.de
Aktuelles
Nächste Sitzung: ---
Weiterführende Links:
- Geschäftsordnung Denkmalbeirat (PDF)
- Denkmalschutzgesetz (HDSchG)
- Landesamt für Denkmalpflege Hessen
- Interessengemeinschaft Bauernhaus
- Propstei Johannisberg Fulda