Staatsangehörigkeitswesen
Das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde des Vogelbergkreises festgestellt (§ 30 Staatsangehörigkeitsgesetz).
Die Antragstellung ist nur nach vorheriger telefonischen Terminabsprache möglich.
Der Erwerb (nach § 3 Staatsangehörigkeitsgesetz) der deutschen Staatsangehörigkeit ist durch Vorlage von Urkunden zu Ihrer Person, einer Meldebescheinigung mit Angabe der Staatsangehörigkeit oder anderer schriftlicher Beweismittel nachzuweisen.
Sofern Sie Ihren Wohnsitz im Vogelsbergkreis haben, setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.
Ansprechpartnerin: Frau Büttner
Telefon: +49 6641 977-1211 oder -131 (Hotline der Ausländerbehörde)
Fax: +49 6641 977-144
Telefonische Sprechzeiten: Dienstag bis Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr