Amtliche Probenahmen

Amtliche Probenahmen

Pflanzenschutzkontrollprogramm

Pflanzenschutzmittel werden in der Landwirtschaft ausgebracht, um die Nutzpflanzen vor beispielsweise tierischen Schädlingen oder Pilzbefall zu schützen. Da es sich bei Pflanzenschutzmitteln größtenteils um chemische Produkte handelt, ist es notwendig, die Einhaltung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften beim Inverkehrbringen und bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Pflanzenschutzgeräten zu überwachen. Dies wird im Rahmen eines bundeseinheitlichen Pflanzenschutzkontrollprogramms von den jeweiligen Pflanzenschutzdiensten der Bundesländer ( RP Gießen, Pflanzenschutzdienst) in Verbindung mit den Landwirtschaftsämtern der Landkreise durchgeführt. Hierbei wird zwischen Verkehrskontrollen und Anwenderkontrollen unterschieden.

Bei den Verkehrskontrollen wird vorrangig der Handel auf die Einhaltung des Selbstbedienungsverbotes, die korrekte Kennzeichnung und Zulässigkeit der Pflanzenschutzmittel sowie die Sachkunde des Abgebers kontrolliert.

Schwerpunkt der Anwenderkontrollen sind die Überprüfung der Pflanzenschutzgeräte sowie die Abstandsauflagen zu Gewässern und die Einhaltung der Indikationszulassung.



Düngemittelverkehrskontrolle


In der Düngemittelverordnung sind die Anforderungen an die Zusammensetzung, die Qualität und die Kennzeichnung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln geregelt.
Im Rahmen der amtlichen Düngemittelverkehrskontrolle (DVK) werden diese Bestimmungen und Vorgaben überwacht. Für Kontrollen vor Ort sind die Kreisausschüsse der Landkreise zuständig. Die zuständige Behörde für die Umsetzung des Düngegesetzes ist das Regierungspräsidium Kassel Dezernat 25.

Düngemittelverordnung

EU-Düngemittelverordnung


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