Fachstelle Jugendhilfeeinrichtungen
Die Fachstelle Jugendhilfeeinrichtungen ist in zwei Aufgabenbereiche untergliedert:
Schutz von Kindern und Jugendlichen in Jugendhilfeeinrichtungen
- Wahrnehmung der Heimaufsicht über alle im Vogelsbergkreis gelegenen Kinder- und Jugendheime inkl. sämtlicher Außenwohngruppen sowie sozialpädagogische Tagesgruppen
- Beratung der Träger von Jugendhilfeeinrichtungen bei Betriebsgründung und Betriebsführung
- Bearbeitung von Betriebserlaubnisverfahren und -änderungen
Zuständig: Amt Lauterbach, Herr Borho, Tel. 06641/977-4202
Verhandlung, Abschluss und Fortschreibung von Vereinbarungen gem. §§ 78a ff SGB VIII mit den Trägern von stationären und teilstationären Jugendhilfeeinrichtungen im Vogelsbergkreis gem. der Hessischen Rahmenvereinbarung über
- Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote (Leistungsvereinbarung)
- Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote sowie über geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung (Qualitätsentwicklungsvereinbarung)
- differenzierte Entgelte für die Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen (Entgeltvereinbarung)
Zuständig: Amt Lauterbach, Herr Benner, Tel. 06641/977-451