Einen Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten nach dem Hessischen Schulgesetz besteht für Schüler, die eine
Allgemeinbildende Schule bis einschl. Jahrgangsstufe 9 (Hauptschule, Gymnasium G8) bzw. 10 (Grundschule, Förderstufe, Hauptschule 10.Klasse, Realschule, Gymnasium G9, Integrierte Gesamtschule, Sonderschulen) oder eine Berufliche Schule (Grundstufe der Berufsschule (1. Ausbildungsjahr), Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundbildungsjahr, 1. Jahr einer Berufsfachschule zur Erfüllung der Vollzeitschulpflicht) besuchen und deren Schulweg mehr als 2 KM (für Grundschülern) bzw. 3 KM (für Schüler ab Jahrgangsstufe 5) beträgt.
Der Anspruch auf Schülerbeförderungskosten kann eingeschränkt werden, wenn nicht die zuständige bzw. nächstgelegene aufnahmefähige Schule der besuchten Schulform gewählt oder ein für den Schulweg angebotenes öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzt wird.
Der Vogelsbergkreis erfüllt den Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten durch die Ausgabe von Schulzeitkarten (Jahreskarten) oder die nachträgliche Erstattung der Beförderungskosten. Anträge auf Übernahme der Beförderungskosten (PDF) sind in den Schulen im Vogelsbergkreis sowie im Schulverwaltungs-amt erhältlich. Der Antrag kann am PC ausgefüllt werden (aber bitte vorher auf Festplatte speichern), danach ausdrucken, unterschreiben und an das Schulverwaltungsamt senden.
Bei Fragen zu Fahrplänen, Haltestellen, Tarifen etc. im öffentlichen Personennah-verkehr erhalten Sie auch Auskunft von der
Verkehrsgesllschaft Oberhessen mbH
Am Bahnhof
36304 Alsfeld
Telefon: 06631/ 96330
E-Mail: www.vgo.de