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... wenn es um Jugend, Familie und Sport geht

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Jugendhilfe soll zur Verwirklichung dieses Rechts insbesondere

Die nachfolgend aufgeführten einzelnen Aufgaben- bzw. Arbeitsbereiche der Jugendhilfe werden im Amt für Jugend, Familie und Sport des Vogelsbergkreises (zugleich auch für Sportförderung zuständig) wahrgenommen.

Bitte klicken Sie auf das gewünschte Thema:

Adoptionsvermittlung

Allgemeiner Sozialer Dienst

Beistandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften

Betreute Grundschule

Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt

Fachstelle Jugendhilfeeinrichtungen 

Fachstelle Kindertageseinrichtungen 

Jugendarbeit / Jugendbildung

Jugendgerichtshilfe

Jugendhilfeplanung 

Jugend- und Elternberatungsstelle

Kindergartenbeiträge

Koordinationsstelle Kindertagesbetreuung

Pflegekinderdienst

Schulkindbetreuung

Sexueller Missbrauch

Sportförderung

Tagespflegekosten

Tagespflegevermittlung

Unterhaltsvorschuss

 

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Weitere Informationen sind zu erhalten bei:   

Vogelsbergkreis
Amt für Jugend, Familie und Sport

Goldhelg 20
36341 Lauterbach
Telefon 06641/977-0
Telefax 06641/977-439

sowie

Hersfelder Str. 57
36304 Alsfeld
Telefon 06631/792-0
Telefax 06631/792-840

E-Mail: jugendamt@vogelsbergkreis.de 
   

 

 

 

 


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