Asylbewerber
Stand: 04/10
Anschrift:
Vogelsbergkreis
- Amt für Soziale Sicherung -
Asylverwaltung
Goldhelg 20
36341 Lauterbach
Telefon: 06641/977-214
Fax: 06641/977-224
E-mail: afss(at)vogelsbergkreis.de
Angebote:
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Das Gesetz zur Neuregelung der Leistungen an Asylbewerber (Asylbewerberleistungsgesetz) ist seit dem 01.11.1993 die Rechtsgrundlage für staatliche Leistungen an Asylbewerber und ihnen gleichgestellter Ausländer während ihres Aufenthaltes in der Bundesrepublik. Zusammenfassend lässt sich die Neuregelung des AsylbLG so beschreiben, dass in der Regel das zum Lebensunterhalt Unerlässliche (das Existenzminimum, der Mindestunterhalt) in Form von Sachleistungen sichergestellt wird und nur ausnahmsweise Geldleistungen zu gewähren sind.
Mitarbeiter:
Herr Schäfer,
(außerhalb und innerhalb von Gemeinschaftsunterkünften einschl. Bürgerkriegsflüchtlinge und Koordinierung von Rückkehrhilfen)
Herr Schwing,
(Betreuung ausländischer Flüchtlinge)