VOGELSBERGKREIS. 6. Juli 2010.
Der Vogelsberger Landrat Rudolf Marx äußert sein großes Befremden über den Zustand um die Vorkommnisse rund um das Haus "Vogelsberg" auf der Insel Wangerooge, dessen Besitzer und Eigentümer der Landkreis bis 2004 war. Der Kreistag hatte im Dezember 2003 den Kreisausschuss beauftragt, das Jugendheim zu verkaufen. Es fand sich kein Käufer. Stattdessen wurde das "Bildungswerk für Jugend-Soziales-Kultur" gGmbH in Berlin als Vertragspartner gefunden. Zwischen dem Vogelsbergkreis und diesem Bildungswerk wurde ein Erbaurechtsvertrag geschlossen. Dabei bleibt der Vogelsbergkreis zwar Eigentümer, ist aber nicht mehr Einrichtungsträger, mit der Folge, dass Investitionen, Logistik, Administration und die gesamte Verantwortung vollständig in den Händen des Bildungswerk in Berlin liegen.
Der Vogelsbergkreis will nun schnellstens heraus aus diesem Erbbaurechtsvertrag. Das bedeutet: Der Landkreis macht als Vertragspartner das sogenannte "Heimfallrecht" geltend zur Rückübertragung des Erbbaurechts. Dies allerdings nur, um wieder in der Lage zu sein, dem Beschluss des Kreistag aus dem Jahr 2003 Rechnung zu tragen, nämlich, das Heim zu veräußern. Es seien mehrere mögliche Kaufinteressenten vorhanden, teilt die Kreisverwaltung mit.
Das Heimfallrecht geltend zu machen, ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, die in dem Vertrag geregelt sind. Solche Gründe liegen jetzt vor, so der Leiter des Kreis-Rechtsamts, Dr. Arno Wettlaufer. Erstens sei der vereinbarte Jahreserbbauzins zum Vertragstermin 1. Juli nicht überwiesen worden. Zweitens seien die im Vertrag vereinbarten Investitionen zum vereinbarten Termin Ende März nicht getätigt worden. Und drittens - und nicht zuletzt: das Veterinäramt Jade-Weser hat das Heim vor wenigen Tagen wegen der unhaltbaren Zustände komplett geschlossen. Sollte das Bildungswerk in Berlin der Rückübertragung nicht zustimmen, "so werden wir den Klageweg beschreiten", um den Vertrag zu beenden, erläutert Pressesprecher Erich Ruhl das mögliche weitere Vorgehen. Die hier beschriebene Einschätzung bzw. das weitere Vorgehen des Vogelsbergkreises werde auch dem Bürgermeister von Wangerooge, Holger Kohls, mitgeteilt, fügt Ruhl an.
Das Erbbaurecht (umgangssprachlich auch Erbpacht) ist das Recht des Erbbauberechtigten, gegen Zahlung eines regelmäßigen Entgeltes (des sogenannten Erbbauzinses) auf einem fremden Grundstücks ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten. Aus der Sicht des Eigentümers des Grundstücks (des sogenannten Erbbaurechtsgebers) ist das Erbbaurecht ein beschränktes dingliches Recht, das auf seinem Grundstück lastet. Eigentümer des Bauwerks ist der Erbbauberechtigte und nicht der Grundstückseigentümer. Erlischt das Erbbaurecht, so wird das Bauwerk (wieder) zum wesentlichen Bestandteil des Grundstücks, der Grundstückseigentümer wird (wieder) zum Eigentümer des Bauwerks.
Quelle: Wikipedia
