Leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgestez (AsylbLG) sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und keine vorrangigen Leistungen (z.B. Arbeitslosengeld I und II) in Anspruch nehmen können.
Kontaktadresse für Fragen und Informationswünsche:
Amt für Soziale Sicherung
-Asylverwaltung-
Goldhelg 20
36341 Lauterbach
Herr Schäfer Tel.: 06641 - 977 214
Herr Schwing Tel.: 06641 - 977 214
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