Leistungen an Asylbewerber

Leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgestez (AsylbLG) sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und keine vorrangigen Leistungen (z.B. Arbeitslosengeld I und II) in Anspruch nehmen können.

Kontaktadresse für Fragen und Informationswünsche:

Amt für Soziale Sicherung
-Asylverwaltung-

Goldhelg 20
36341 Lauterbach

Herr Schäfer  Tel.: 06641 - 977 214

Herr Schwing Tel.: 06641 - 977 214

Umfangreiche Informationen Sozialen Diensten, Einrichtungen und Beratungsstellen im Vogelsbergkreis und wichtige Adressen erhalten Sie hier .


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