Schwerbehinderte und Empfänger von bestimmten Sozialleistungen können bei der GEZ eine Gebührenbefreiung beantragen

Schwerbehinderte, denen das Merkzeichen RF durch das Versorgungsamt zugesprochen wurde und Personen mit bestimmten Sozialleistungen können direkt bei der GEZ eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragen.

Die Anträge werden seit Mitte 2005 direkt durch die GEZ bearbeitet

Ob Sie eine Befreiung erhalten können, erfahren Sie aus dem Merkblatt (pdf-Datei)

Diesen Antrag können Sie direkt ausfüllen, ausdrucken und an die GEZ 50656 Köln senden (pdf-Datei)

Bitte beachten Sie, dass Sie dem Antrag eine Kopie des Bescheides beifügen.


Die Übereinstimmung der Kopie mit dem vorgelegten Original muss auf der Kopie selbst oder auf dem Antrag bestätigt sein.