Bei einer Anmeldung rechnen wir fest mit deiner Teilnahme. Solltest du nicht teilnehmen können, musst du dich unbedingt abmelden. Ist eine Teilnahme nicht möglich, so kann eine Ersatzperson benannt werden. Diesem Wechsel kann aus sachlichen Gründen widersprochen werden.
Für eventuelle Mehrkosten haftet auch der/die ursprüngliche Teilnehmer/in. Auch eine Entschädigung in Höhe des Teilnahmebeitrags deckt nicht die anfallenden Kosten, da einkalkulierte öffentliche Mittel nicht gewährt werden. Wenn eine Abmeldung erfolgt und keine Ersatzperson gestellt werden kann, gelten folgende Fristen:
a) keine Teilnahmegebühr bei Abmeldung bis 42 Tage vor Beginn der Veranstaltung;
b) 50 % der Teilnahmegebühr bei Abmeldung zwischen dem 41. bis 22. Tag vor Beginn der Maßnahme;
c) 100 % der Teilnahmegebühr bei Abmeldungen ab dem 21. Tag oder weniger vor Beginn der Veranstaltung.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Wird die Maßnahme infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sie abgesagt werden.
Teilnahmebeitrag:
Arbeitslose und Teilnehmer/-innen, die über wenig Geld verfügen, können bei einer Reihe von Veranstaltungen auf Antrag eine Beihilfe erhalten, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind. Ob für eine Veranstaltung ein Zuschuss gewährt werden kann, ist jeweils im Ausschreibungstext angegeben. Antragsformulare und nähere Informationen gibt es unter Tel.: 06641/977-428.
Bankverbindungen der Kreiskasse:
Konto-Nr.: 360105440 BLZ: 518 500 79
Bank: Sparkasse Oberhessen
Konto-Nr.: 8790-609 BLZ: 500 100 60
Bank: Postbank Frankfurt
Bei der Überweisung bitte angeben:
Name, Vorname, Wohnort und Titel der Veranstaltung
Nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz hat jede/-r Auszubildende und jede/-r Arbeitnehmer/-in in Hessen Anspruch auf fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub zur politischen und/oder beruflichen Bildung (§§ 1-5 HBUG) zusätzlich zum Erholungsurlaub, wenn das Beschäftigungsverhältnis bereits sechs Monate besteht.
Wichtig hierbei sind eine rechtzeitige schriftliche Antragstellung ( spätestens 6 Wochen vorher) beim Arbeitgeber.
Bei unseren Veranstaltungen, die als Bildungsurlaub gekennzeichnet sind, kann von der oben geschilderten Regelung Gebrauch gemacht werden.
Nähere Infos gibt´s im Jugendbildungswerk (JBW).
Über den unten stehenden Link kann die offizielle Informationsbroschüre zum Thema "Bildungsurlaub" auch direkt von der Homepage des Hessischen Sozialministeriums heruntergeladen werden (.pdf-Format).