Wichtigste Maßnahmen sind zur Zeit alle Aktivitäten, die zur Vermeidung der Einschleppung der Vogelgrippe in die Geflügelbestände notwendig sind.
Hierzu zählt vor allem die Überwachung der Aufstallungspflicht und die Beratung (telefonisch, erforderlichenfalls auch vor Ort) der Geflügelhalter bei der Umsetzung der Aufstallung.
Tote Wildvögel oder auch Verluste in Hausgeflügelbeständen werden auf den Verdacht der Vogelgrippe in jedem Einzelfall überprüft und bei begründetem Verdacht der Untersuchung zugeleitet.
Die Bevölkerung wird über Pressemitteilungen und die Homepage des Landratsamtes über die Vogelgrippe, den Umgang mit Geflügelprodukten und die aktuellen gesetzlichen Vorschriften informiert.
Für den Fall des Nachweises von Vogelgrippe im Vogelsbergkreis bei Wildvögeln und/oder Hausgeflügel stehen Maßnahmenkataloge und Vorräte an Schutzausrüstung zur Verfügung.
In enger Zusammenarbeit mit dem Krisenstab beim Landrat des Vogelsbergkreises werden die konkreten Maßnahmen für den Seuchenfall festgelegt.
Die Gemeinden und Landwirte werden durch Dienstversammlungen und Informationsveranstaltungen auf die erforderlichen technischen und personellen Erfordernisse im Seuchenfall vorbereitet.