Zuschüsse
für die Ferienfreizeiten (ab 10 Tagen) sind eine freiwillige soziale Leistung des Vogelsbergkreises. Sie werden gewährt, sofern die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Anträge müssen vor Beginn der Freizeit gestellt werden.
Anmeldungen
- werden nur schriftlich ab dem 30.01.2008 angenommen
- Anmeldungen, die vor dem 30.01.2008 eingehen, werden nicht berücksichtigt
- Anmeldungen per Fax und e-Mail sind nicht gültig
Bei den Sommerfreizeiten werden bis 6 Wochen vor der Maßnahme nur Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Vogelsbergkreis berücksichtigt. Sind danach noch Plätze frei, können auch andere Interessenten teilnehmen.
Abmeldungen
müssen schrifltich erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang beim Vogelsbergkreis, näheres entnehmen Sie der Eingangsbestätigung.
Zahlungstermine
entnehmen Sie bitte der Eingangsbestätigung.
Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, die im Reisebüro abgeschlossen werden kann, wird empfohlen.
Für Fahrten, die außerhalb des Vogelsbergkreises stattfinden, werden Busse des Reisedienstes Schack aus Alsfeld eingesetzt. Das beauftragte Busunternehmen verfjügt über die Genehmigung nach dem PbefG.